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Aus Gästen werden Stammgäste.

Was ändert sich 2027 für die Gastronomie, und was ist nur geplant?

Mindestlohn, E-Rechnung, Kassenpflicht, EU AI Act und 7 Prozent auf Speisen, jeweils mit Stand vom 2. November 2026. Dazu nur belegte Zahlen zu den Gästen.

Marketing und Betrieb8 Min. LesezeitAktualisiert am 2. November 2026NFCeez Redaktion

Gedeckte Tische in einem warm beleuchteten Restaurant

Diese Seite hat den Stand vom 2. November 2026. Im Netz steht noch oft, die Kassenpflicht komme im Januar 2027. Das war der Plan aus dem Koalitionsvertrag, der aktuelle Gesetzentwurf nennt 2028. Deshalb steht hier bei jedem Punkt dabei, ob er schon Gesetz ist oder nur geplant.

Was ist für 2027 Gesetz und was nur geplant?

Gesetz sind der neue Mindestlohn, die E-Rechnung, die Take-away-Regel und die Fristen der KI-Verordnung. Nur geplant sind die Kassenpflicht und der digitale Beleg.

ThemaWasAb wannStand
Mindestlohn14,60 Euro brutto je Stunde1. Januar 2027Gesetz, Verordnung verkündet
MinijobGrenze 633 Euro im Monat1. Januar 2027Folgt aus dem Mindestlohn
E-RechnungPflicht bei Rechnungen an Unternehmen, wenn der Umsatz 2026 über 800.000 Euro lag1. Januar 2027Gesetz
Take-awayEigene Behälter der Gäste befüllen12. Februar 2027EU-Verordnung, gilt
KI-VerordnungHochrisiko-Regeln, etwa für Bewerbungstools2. Dezember 2027Gesetz, Frist verschoben
KassenpflichtElektronische Kasse ab 100.000 Euro Umsatz1. Januar 2028 geplantEntwurf, kein Gesetz
Digitaler BelegErsetzt die Pflicht zum Papierbon1. Januar 2028 geplantEntwurf, kein Gesetz
7 Prozent auf SpeisenErmäßigter Satz, Getränke ausgenommenSeit 1. Januar 2026Gesetz, 2027 keine Änderung

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde. Das steht in § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025, die Sache ist also entschieden. Die Verordnung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Gegenüber den heutigen 13,90 Euro sind das 5,04 Prozent mehr.

Der DEHOGA rechnet bei einer 40-Stunden-Woche mit 2.540 Euro brutto im Monat. Die Minijob-Grenze steigt von 603 auf 633 Euro. Zum Mindestlohn sind das weiter rund 43 Stunden im Monat.

Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Zahlen: Café Morgenrot zahlt pro Woche 300 Stunden zum Mindestlohn. 70 Cent mehr mal 300 Stunden mal 52 Wochen ergibt 10.920 Euro brutto im Jahr, dazu kommen die Arbeitgeberanteile. Rechnet das einmal mit euren echten Stunden durch, bevor ihr die Preise für 2027 festlegt.

Gilt ab 2027 eine Registrierkassenpflicht?

Nein, ab 2027 gilt noch keine allgemeine Kassenpflicht. Die Pflicht ist bisher ein Gesetzentwurf und soll laut diesem Entwurf am 1. Januar 2028 starten.

Bis zur Verkündung kann sich der Text noch ändern. Im aktuellen Entwurf (neuer § 146b Abgabenordnung) steht:

  • Wer: Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr. Es zählt der ganze Umsatz, auch Kartenzahlungen.
  • Ausnahme: Wer Bargeld annimmt und unter 12.000 Euro Bargeldumsatz im Jahr bleibt. Laut Begründung gilt das nur, wenn überhaupt Bargeld angenommen wird. Ein Café ganz ohne Bargeld kann sich also wohl nicht darauf stützen. Fragt im Zweifel eure IHK.
  • Start: 1. Januar 2028, wenn die Grenze schon 2026 überschritten war. Bei erstem Überschreiten ab 2027 gilt die Pflicht ab dem 1. Juli des Folgejahres.
  • Bußgeld: bis zu 25.000 Euro, wenn trotz Pflicht keine passende Kasse läuft.
  • Weitere Ausnahmen: soll das Finanzministerium später per Verordnung festlegen. Der DEHOGA Baden-Württemberg fordert feste Ausnahmen, etwa für Stadtfeste und Märkte.

Die Pflicht zum Papierbon soll zum selben Datum enden. Den Beleg müsstet ihr dann elektronisch bereitstellen, zum Beispiel als QR-Code am Kassendisplay, Download-Link, per NFC oder E-Mail. Gäste müssen ihn nicht annehmen und können weiter Papier verlangen. Kassen mit Waage dürfen bis Ende 2032 Papierbons ausgeben, was für manche Bäckerei zählt.

Schon heute gilt: Wer elektronisch kassiert, braucht nach § 146a Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) und muss die Kasse dem Finanzamt melden. Eine offene Ladenkasse ist bis zu einer neuen Regel erlaubt. Das Finanzressort schätzt laut Normenkontrollrat rund 115.000 solcher Kassen und 500 bis 575 Euro je neuer Kasse samt TSE. Das ist eine Schätzung für das Gesetz, kein Angebot.

Wer muss ab 2027 E-Rechnungen schreiben?

E-Rechnungen ausstellen müssen ab dem 1. Januar 2027 Betriebe, deren Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag, und zwar nur für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland. Eingeführt hat das das Wachstumschancengesetz, so beschreibt es die IHK Region Stuttgart. Für Gäste als Privatleute ändert sich nichts, und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.

Alle anderen Betriebe haben bis Ende 2027 Zeit. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle. Empfangen können müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025.

In der Gastronomie betrifft das vor allem Firmenfeiern, Catering und große Geschäftsessen. Auch Barzahlung ändert nichts: Laut BMF-FAQ in der Darstellung von Haufe kann vor Ort ein Kassenbeleg ausgegeben und später durch eine E-Rechnung berichtigt werden. Fragt euer Kassensystem und eure Buchhaltung, wie das bei euch laufen soll.

Was ändert sich 2027 beim Take-away?

Ab dem 12. Februar 2027 müssen Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eigene Behälter der Gäste befüllen. Das regelt Artikel 32 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Der Inhalt darf dann nicht teurer sein als in der Einwegverpackung, und ein gut sichtbarer Hinweis muss darauf aufmerksam machen.

Ab dem 12. Februar 2028 kommt nach Artikel 33 die Pflicht, auch eine Mehrwegverpackung anzubieten. Davon sind Kleinstunternehmen ausgenommen, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. In Artikel 32 steht diese Ausnahme nicht. Die Branchenverbände weisen darauf hin, dass die Regel zu mitgebrachten Behältern über das bisherige deutsche Recht hinausgeht. Klärt mit eurer Lebensmittelüberwachung, wie ihr das hygienisch löst.

Was gilt beim EU AI Act für Cafés und Restaurants?

Am 1. Januar 2027 startet beim EU AI Act nichts Neues. Die Regeln kommen in Stufen, und die Verordnung (EU) 2026/1744 hat seit dem 27. Juli 2026 einen Teil davon verschoben.

  • Seit Februar 2025: Verbote und KI-Kompetenz. Die neue Fassung von Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die das Wissen des Personals fördern, aber kein bestimmtes Niveau.
  • Seit 2. August 2026: Transparenzregeln. Anbieter müssen KI-Systeme so bauen, dass Menschen merken, wenn sie mit einer KI sprechen.
  • 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Regeln nach Anhang III. Dazu zählen Systeme, die Bewerbungen filtern oder Bewerber bewerten.

Für einen normalen Betrieb heißt das: Schreibt dazu, wenn auf eurer Website ein Chatbot antwortet, und fragt den Anbieter, bevor ihr KI über Bewerbungen entscheiden lasst. Mehr dazu steht in KI in der Gastronomie.

Bleiben es 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen?

Ja, die 7 Prozent auf Speisen gelten seit dem 1. Januar 2026 weiter, 2027 ändert sich daran nichts. § 12 Absatz 2 Nummer 15 Umsatzsteuergesetz nennt Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken und enthält kein Enddatum. Getränke bleiben beim Regelsatz. Prüft, ob eure Kasse jeden Artikel richtig zuordnet. Was auf die Karte gehört, steht in Pflichtangaben auf der Speisekarte.

Was ändert sich bei den Gästen?

Belegt ist vor allem: Gäste zahlen mehr, aber die Gastronomie verkauft preisbereinigt weniger. Für 2027 selbst gibt es noch keine Zahlen, und die meisten Trendlisten im Netz sind Meinungen. Die Tabelle zeigt nur Gemessenes.

Was gemessen wurdeWertQuelle
Umsatz Gastronomie, August 2026 zu August 2025real minus 5,4 %, nominal plus 2,4 %Destatis, vorläufig
Umsatz Gastronomie, 1. Halbjahr 2026 zum Vorjahrreal minus 5,7 %, nominal plus 2,2 %Destatis über Tageskarte
Realer Umsatz 2025 zu 2019, speisengeprägt und getränkegeprägtminus 16,6 % und minus 35,9 %DEHOGA IV/2025
Preise in Gaststätten, April 2026 zu Januar 2022plus 29,3 %DEHOGA I/2026
Schauen vor dem Besuch die Karte online an53 %, bei 16- bis 29-Jährigen 65 %Bitkom 2024
Reservieren am liebsten direkt online47 %Bitkom 2024
Online-Bewertungen als wichtigstes Kriterium30 %Bitkom 2024
Zahlen an der Kasse mit Handy oder Uhr64 %, ab 65 Jahren 29 %Bitkom 2025
Finden es unangemessen, wenn Terminals Trinkgeld erst ab 10 % anbieten68 %Bitkom 2026

Ein realer Rückgang heißt weniger Umsatz nach Abzug der Preissteigerung. Er sagt nicht direkt, wie viele Gäste kamen. Der DEHOGA spricht von gestiegener Preissensibilität, das ist die Einschätzung des Verbands. Die Bitkom-Zahlen stammen aus Befragungen der Bevölkerung ab 16 Jahren, nicht aus Messungen in Betrieben. Eine amtliche Zahl dazu, wie viel von den 7 Prozent bei den Gästen ankam, haben wir nicht gefunden.

Ein Betrieb kann daraus trotzdem etwas ableiten: Wer weniger oft ausgeht, soll euch leicht finden und gern wiederkommen. Karte und Öffnungszeiten müssen online stimmen. Wie aus einem Besuch ein zweiter wird, steht in Stammgäste gewinnen.

Wie kommen neue Preise und Zeiten schnell zu den Gästen?

Wer wegen des Mindestlohns zum Januar die Preise anpasst, muss sie auch online ändern, sonst lesen Gäste im Netz die alte Karte. In NFCeez geht das so: In der App öffnet ihr die Speisekarte, ändert den Preis und veröffentlicht. Der nächste Gast auf eurer Smart Page sieht ihn. Ist ein Gericht aus, markiert ihr es, ohne neu zu veröffentlichen. Feiertage und Sondertage tragt ihr bei den Öffnungszeiten ein, und der Link zu eurer Google-Bewertung steht ganz oben. Gäste öffnen die Seite über euren Link, einen NFC-Sticker oder den QR-Code und brauchen keine App. In der App seht ihr, wie oft sie geöffnet wurde.

Die Grenze ist klar: Keine der Pflichten oben erledigt die Smart Page. NFCeez ist keine Kasse, schreibt keine Belege oder E-Rechnungen und hat keine TSE. Bestellt und bezahlt wird weiter bei euch an der Kasse.

Was solltet ihr bis Januar erledigen?

Eure Liste für die nächsten acht Wochen
  1. Jeden Stundenlohn unter 14,60 Euro zum 1. Januar anheben und Minijob-Verträge prüfen.
  2. Den Umsatz 2026 schätzen: über 800.000 Euro? Dann E-Rechnung mit der Buchhaltung einrichten.
  3. Prüfen, ob die Kasse eine TSE hat und dem Finanzamt gemeldet ist.
  4. Wer noch offen kassiert: Umsatz gegen 100.000 und Bargeld gegen 12.000 Euro halten und den Bundestag im Dezember verfolgen.
  5. Kassenanbieter fragen, wie digitale Belege ab 2028 laufen sollen.
  6. Bei Take-away einen Ablauf und einen Hinweis für mitgebrachte Behälter vorbereiten.

Wenn ihr euer Setup für 2027 ohnehin prüft, hilft unser Ratgeber Bestes System für Cafés 2027. Fangt heute mit Punkt 1 an: Lohnliste öffnen und jede Zeile unter 14,60 Euro markieren.

So macht es NFCeezNeue Preise, am selben Tag online.Den Preis ändert ihr in der App und veröffentlicht ihn, der nächste Gast sieht ihn auf eurer Smart Page. Öffnungszeiten, Sondertage und euer Bewertungslink stehen an derselben Stelle.So funktioniert's

Fragen zur Gastronomie 2027

  1. Nach aktuellem Stand nicht. Der Regierungsentwurf vom 23. September 2026 sieht den Start am 1. Januar 2028 vor, und Bundestag und Bundesrat haben noch nicht abschließend entschieden (Stand 2. November 2026).

  2. 14,60 Euro brutto je Stunde ab dem 1. Januar 2027. Der Wert gilt für alle Branchen und ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.

  3. Nur wenn der Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro lag und die Rechnung an ein Unternehmen im Inland geht und über 250 Euro liegt. Rechnungen an private Gäste sind nicht betroffen, die übrigen Betriebe folgen 2028.

  4. Laut Entwurf nicht. Der DEHOGA Baden-Württemberg berichtete im August 2026 allerdings, dass eine Ausweitung auf kleinere Betriebe geprüft werden soll, und lehnt sie ab.

  5. Die Pflicht zum Papierbon soll laut Entwurf am 1. Januar 2028 enden und durch eine elektronische Bereitstellung ersetzt werden. Wer als Gast Papier verlangt, soll es weiter bekommen.

  6. Ab dem 12. Februar 2027 müssen sie nach Artikel 32 der EU-Verpackungsverordnung mitgebrachte Behälter befüllen, zum selben oder einem niedrigeren Preis und mit sichtbarem Hinweis.

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