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Aus Gästen werden Stammgäste.

Darf ich eine No-Show-Gebühr verlangen, wenn Gäste nicht kommen?

Ja, aber nur, wenn es vorher vereinbart war. Nachträglich eine Rechnung zu schicken, bringt fast nie etwas.

Reservierungen2 Min. LesezeitAktualisiert am 2. November 2026NFCeez Redaktion

Was gilt, wenn nichts vereinbart war?

Dann habt ihr theoretisch einen Anspruch und praktisch kaum eine Chance. Der DEHOGA Bayern sieht in einer Reservierung laut HOGAPAGE ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Nur müsstet ihr belegen, dass ihr den Tisch anderen Gästen vorenthalten habt und welches konkrete Geschäft dadurch ausgefallen ist.

Das gelingt selten. Wer nach einem leeren Dienstag eine Rechnung schreibt, verliert vor allem Zeit und einen Gast, der vielleicht wiedergekommen wäre.

Was braucht eine wirksame Gebühr?

Vor allem eine aktive Zustimmung vor der Buchung. Laut Tageskarte sagt die Verbraucherzentrale Bayern, dass Gäste vorher klar und deutlich hingewiesen werden müssen, und Schweigen reicht nach dem Artikel nicht. Für vorformulierte Bedingungen kommen die Grenzen aus § 309 BGB dazu.

RegelWas das für euch heißt
§ 309 Nr. 5a BGBDie Pauschale darf den üblicherweise zu erwartenden Schaden nicht übersteigen.
§ 309 Nr. 5b BGBGäste müssen ausdrücklich nachweisen dürfen, dass der Schaden kleiner oder gar nicht entstanden ist.
§ 309 Nr. 6 BGBEine Vertragsstrafe für das Nichtabnehmen der Leistung ist in solchen Bedingungen unwirksam. Nennt es also Pauschale und rechnet sie aus dem Ausfall.
StornofristGäste brauchen eine faire Frist zum kostenlosen Absagen. Üblich sind laut Tageskarte 24 oder 48 Stunden.
KartendatenWer eine Karte hinterlegen lässt, braucht laut Tageskarte eine Einwilligung nach DSGVO.
Beispieltext für das FormularKostenlos absagen könnt ihr bis 24 Stunden vorher. Erscheint danach niemand, berechnen wir für den entgangenen Umsatz pauschal 20 Euro pro Person. Es bleibt euch unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist. [ ] Einverstanden

Die 20 Euro sind erfunden. Beim erfundenen Restaurant Laterne läge der Wert so: 40 Euro Umsatz pro Person, davon gehen 12 Euro in den Wareneinsatz, die spart ihr. Bleiben 28 Euro Ausfall, also liegt die Pauschale darunter. Rechnet das mit euren eigenen Zahlen. Wie das im Einzelfall trägt, kann euch die IHK sagen.

Lohnt sich das für euch überhaupt?

Für einen Zweiertisch im Café meistens nicht. Für eine Gruppe von zwölf am Samstag oft schon, weil dort ein Ausfall den Abend kippt. Setzt die Gebühr also dort an, wo der Schaden wirklich entsteht, und lasst den Rest frei. Stammgäste nehmen eine Regel für große Tische eher hin als eine für jeden Besuch.

Was vorher hilft, steht in unserem Artikel No-Shows vermeiden.

Wie seht ihr vorher, bei welcher Reservierung es um viel geht?

Mit NFCeez fragen Gäste ihren Tisch auf eurer Smart Page an, mit Tag, Uhrzeit, Personenzahl und Anlass. Die Anfrage erscheint sofort auf eurem Handy, und mit einem Tap bestätigt oder lehnt ihr ab. Gäste bekommen eine sechsstellige Buchungsnummer und eine Bestätigung per E-Mail. So wisst ihr vor dem Bestätigen, ob es um zwei oder um zwölf Personen geht. Die Grenze: NFCeez nimmt keine Zahlungen an, hinterlegt keine Karte und erhebt keine Gebühr. Eine Pauschale vereinbart und rechnet ihr also separat ab. Mehr zur Tischreservierung.

Euer nächster Schritt: Zählt vier Wochen lang die Ausfälle nach Gruppengröße. Dann seht ihr, ab wie vielen Personen sich die Klausel lohnt.

So macht es NFCeezDie Gruppengröße steht schon in der Anfrage.Gäste fragen auf eurer Smart Page mit Personenzahl und Anlass an, und ihr bestätigt in der App. No-Show-Gebühren zieht NFCeez nicht ein, die vereinbart ihr selbst mit dem Gast.So funktioniert's

Fragen zur No-Show-Gebühr

  1. Eine Reservierung begründet nach Einordnung des DEHOGA Bayern ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Daraus Geld zu bekommen, ist ohne Vereinbarung aber schwer, weil der konkrete Ausfall belegt werden muss.

  2. Eine Gebühr, der niemand zugestimmt hat, könnt ihr nicht einfach berechnen. Dann bleibt nur der Weg über Schadensersatz mit Nachweis.

  3. Sicher ist das nicht. Laut Tageskarte reicht Schweigen nicht, sinnvoll ist ein Häkchen im Formular oder eine bestätigte Antwort per Mail.

  4. Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Die Pauschale darf nur den Schaden nicht übersteigen, der üblicherweise zu erwarten ist.

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