Gibt es eine Ausnahme für kleine Cafés?
Das Bundesministerium schreibt in seiner Übersicht ohne Einschränkung nach Betriebsgröße, dass die Information über Allergene bei loser Ware verpflichtend ist, also auch an der Theke und im Restaurant. Eine Ausnahme für hausgemacht oder wenig Umsatz haben wir nicht gefunden. Gerade beim Kuchen zählt das, weil dort oft mehrere der Hauptallergene zusammenkommen: Gluten, Ei, Milch, Nüsse.
Welche Wege sind erlaubt?
§ 4 LMIDV lässt euch die Wahl. Wählt den, den ihr jeden Tag wirklich durchhaltet.
| Weg | Was dazugehört | Passt, wenn |
|---|---|---|
| Schild am Kuchen | Auf oder neben dem Lebensmittel, deutlich und gut lesbar. | Die Auswahl in der Vitrine wechselt täglich. |
| Speisekarte | Direkt am Gericht oder als Fußnote, klar beim Namen markiert. | Der Kuchen steht fest auf der Karte. |
| Aushang im Lokal | Sichtbar, vor dem Kauf lesbar. | Es wenige, immer gleiche Rezepte gibt. |
| Elektronisch | Direkt und leicht zugänglich, plus Hinweis, wie Gäste die Information finden. | Eure Karte ohnehin digital ist. |
| Mündlich | Auf Nachfrage vor dem Kauf, schriftliche Aufzeichnung für Behörde und Gäste, sichtbarer Hinweis im Lokal. | Das Team jedes Rezept kennt. |
Mündlich klingt am leichtesten, ist aber der Weg mit den meisten Pflichten. Ganz ohne Papier geht es auch hier nicht. Das Ministerium nennt als Aufzeichnung etwa ein Heft, ein Infoblatt oder einen Vermerk auf dem Rezept.
Wie schafft ihr das bei wechselnden Kuchen?
- Eine Karte pro Rezept. Wer backt, prüft sie, bevor der Kuchen in die Vitrine kommt.
- Ändert sich eine Zutat, ändert sich die Karte am selben Tag.
- Kauft ihr Kuchen zu, gilt die Pflicht trotzdem. Lasst euch vom Lieferanten die Allergene schriftlich geben.
Die Regel spricht von Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen. Ob und wie ihr auf Spuren hinweist, ist eine eigene Frage. Fragt dazu eure Lebensmittelüberwachung, gerade wenn in derselben Küche Nüsse verarbeitet werden. Und bleibt ehrlich mit Gästen, die wirklich allergisch sind: Wenn ihr es nicht sicher wisst, sagt das.
Die ganze Liste der Allergene und die Details zur Karte stehen in unserem Artikel zu den Allergenen auf der Speisekarte.
Geht das auch digital, wenn die Kuchen täglich wechseln?
Ja, über den elektronischen Weg. In der NFCeez App fotografiert ihr eure Kuchenliste mit, wenn ihr die Karte einlest. Die KI schlägt Allergene aus den Zutaten vor, und beim Veröffentlichen bestätigt ihr sie mit eurem Rezeptheft daneben. Ist ein Kuchen heute nicht da, markiert ihr ihn als nicht verfügbar, ohne neu zu veröffentlichen. Gäste sehen die Allergene direkt am Gericht. Die Grenze: Euer Rezeptheft bleibt die Aufzeichnung, und den Hinweis im Lokal, wo die Angaben stehen, braucht ihr weiterhin. Wie das aussieht, zeigt die Seite zur digitalen Speisekarte.
Euer nächster Schritt: Nehmt euch heute die drei meistverkauften Kuchen vor und legt für jeden eine Karte an.
So macht es NFCeezAllergene am Kuchen, von euch bestätigt.Die KI schlägt Allergene aus den Zutaten vor, und ihr bestätigt sie beim Veröffentlichen. Was heute nicht in der Vitrine steht, markiert ihr als nicht verfügbar.So funktioniert's

