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title: Braucht mein Café eine Website? Die ehrliche Antwort | NFCeez
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description: Braucht euer Café eine eigene Website? Wann eine einfache Seite reicht, wann nicht, und was beim Impressum auf Instagram gilt. Stand November 2026.
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# Braucht ein Café eine eigene Website?

Wann eine einfache Seite reicht, wann sich eine richtige Website lohnt und welche Pflichten in beiden Fällen gelten.

[Marketing und Betrieb](https://nfceez.de/blog/thema/marketing/) 6 Min. Lesezeit Aktualisiert am 2. November 2026 NFCeez Redaktion

Kurz gesagt

Ein Café braucht nicht zwingend eine vollständige eigene Website, aber immer einen Ort im Netz mit korrekten Öffnungszeiten, Karte, Adresse und Kontakt. Dafür reichen oft ein gepflegtes Google-Profil und eine einfache Seite. Eine eigene Website lohnt sich bei Catering, Online-Verkauf oder mehreren Standorten. Ein Impressum nach § 5 DDG ist auch bei einem reinen Instagram-Auftritt Pflicht.

Inhalt

- Braucht ein Café überhaupt eine eigene Website?

- Wann braucht ihr wirklich eine eigene Website?

- Reicht ein Instagram-Profil?

- Was bringt die Website für Google?

- Braucht ihr ein Impressum, auch auf Instagram?

- Braucht ihr einen Cookie-Banner?

- So entscheidet ihr in 20 Minuten

- Wie kommt ihr zu dieser einen Seite, ohne eine Website zu bauen?

- Euer nächster Schritt

"Ohne Website geht es nicht", sagt der Webdesigner. "Instagram reicht doch", sagt die Nichte. Beide haben teilweise recht. Die ehrliche Antwort hängt davon ab, was euer Café online leisten soll. Hier ist die Entscheidung in Klartext, dazu die rechtlichen Pflichten, die unabhängig davon gelten. Rechtsstand November 2026, gültig für Deutschland.


## Braucht ein Café überhaupt eine eigene Website?

Nicht jedes Café braucht eine vollständige eigene Website, aber jedes braucht eine Stelle im Netz, an der Öffnungszeiten, Karte, Adresse und Kontakt stimmen. Viele Gäste suchen ein Café über Google oder Karten-Apps und wollen dann genau diese vier Dinge wissen. Das kann ein gepflegtes Google-Profil plus eine einfache Seite leisten. Eine richtige Website lohnt sich, wenn ihr mehr zu erklären oder zu verkaufen habt.

Lösung Stärke Schwäche Passt, wenn

Nur Instagram Stimmung, Bilder, schnell gemacht Öffnungszeiten und Karte gehen im Feed unter. Dazu hängt ihr an einer Plattform und ihren Regeln. Als Ergänzung, selten allein

Google-Profil plus eine einfache Seite Schnell, wenig Pflege, alles Wichtige an einer Adresse Wenig Platz für lange Inhalte, die Adresse gehört oft einem Anbieter Ein Standort, klares Angebot, wenig Zeit

Eigene Website mit eigener Domain Volle Kontrolle, Platz für alles, eigene Adresse Kostet Geld und Pflege. Veraltet schnell, wenn sich niemand kümmert. Siehe Liste unten


## Wann braucht ihr wirklich eine eigene Website?

Eine eigene Website lohnt sich, wenn einer dieser Punkte auf euch zutrifft. Zwei oder mehr davon sind ein ziemlich klares Ja:

- Catering, Events oder Raumvermietung. Solche Kunden vergleichen und brauchen Details, Pakete und ein Anfrageformular.

- Online-Verkauf. Gutscheine, Bohnen oder Torten zum Vorbestellen brauchen einen Shop und dessen Pflichtseiten.

- Gefunden werden für Themen, über euren Namen hinaus. Zum Beispiel "Hochzeitstorte Köln". Dafür braucht es eigene, ausführliche Seiten.

- Eure Geschichte verkauft. Eigene Rösterei, Bio-Betrieb, Herkunft der Zutaten: Das will Platz.

- Mehrere Standorte mit eigenen Teams, Zeiten und Bildern.

- Bewerbungen und Presse. Wer regelmäßig Leute sucht oder angefragt wird, profitiert von festen Seiten.

- Unabhängigkeit. Eine eigene Domain nehmt ihr mit, wenn ihr Anbieter oder Plattform wechselt. Bei einer Seite auf der Adresse eines Anbieters geht das nicht.

Trifft nichts davon zu, wäre eine aufwendige Website oft Geld, das anderswo mehr bringt. Eine Seite, die seit zwei Jahren die alten Öffnungszeiten zeigt, schadet mehr, als wenn es gar keine gäbe.


## Reicht ein Instagram-Profil?

Als Schaufenster ist Instagram stark, als einzige Anlaufstelle nach unserer Einschätzung zu wenig. Wer um 10 Uhr wissen will, ob ihr offen habt, scrollt nicht gern durch Posts. Außerdem gehört das Profil nicht euch: Sperrung oder neue Regeln liegen nicht in eurer Hand. Der Link in der Bio löst das teilweise, wenn dahinter eine Seite mit allem Wichtigen liegt. Und die Impressumspflicht bleibt, dazu gleich mehr.


## Was bringt die Website für Google?

Für die lokale Suche zählt zuerst euer Google-Unternehmensprofil. Google nennt in der [Hilfe zum lokalen Ranking](https://support.google.com/business/answer/7091?hl=en) drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Unternehmen mit vollständigen, korrekten Angaben erscheinen danach eher in lokalen Ergebnissen, und zur Bekanntheit tragen auch Links von anderen Websites und Bewertungen bei. Eine eigene Website ist dort nicht als Voraussetzung genannt.

Euer Profil kann auf eine Website und auf eine Karte verlinken. Einen [Speisekarten-Link](https://support.google.com/business/answer/9455840?hl=en) tragt ihr laut Google unter "Profil bearbeiten", "Unternehmensinformationen", "Kontakt" ein. Google kann Kartendaten auch von eurer Website übernehmen. Wie ihr das Profil vollständig ausfüllt, zeigt unser Artikel zum [Google-Unternehmensprofil](https://nfceez.de/blog/google-unternehmensprofil-restaurant/). Zur Sichtbarkeit in KI-Antworten steht mehr unter [bei Google und ChatGPT gefunden werden](https://nfceez.de/blog/restaurant-bei-google-und-chatgpt-finden/).


## Braucht ihr ein Impressum, auch auf Instagram?

Ja, auch ohne eigene Website, sobald ihr geschäftlich online auftretet. Die Pflicht steht in [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html), dem Digitale-Dienste-Gesetz. Die [IHK Osnabrück](https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/recht/internetrecht/informationspflichten-im-internet-1085374) stellt klar, dass sie auch für Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken gilt. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Nach der Rechtsprechung, die die IHK nennt, reichen zwei Klicks (BGH, I ZR 228/03). Ein Link in der Bio auf eine Seite mit Impressum ist deshalb der übliche Weg, ein Gerichtsurteil speziell dazu haben wir aber nicht gefunden.

Muster-Impressum Einzelunternehmen (erfunden) Café Morgenrot Inhaberin: Anna Beispiel Musterstraße 1, 10115 Berlin Telefon: 030 000000 E-Mail: hallo@cafe-morgenrot.example Umsatzsteuer-ID: DE000000000 (nur wenn vorhanden)

Bei einer GmbH oder UG kommen die Rechtsform, die vertretungsberechtigte Geschäftsführung, Registergericht und Registernummer dazu. Die [IHK Hagen](https://www.ihk.de/hagen/recht/rechtsthemen/aktuelles/merkblatt-impressum-4269300) sagt ausdrücklich, dass Telefonnummer und E-Mail-Adresse beide nötig sind. Offen ist für manche Betriebe § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG: Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden. Ob das wegen einer Gaststättenerlaubnis auf euch zutrifft, fragt am besten eure IHK.

Ein Verstoß kann nach [§ 33 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 3 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__33.html) ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro auslösen. Häufiger sind laut IHK Abmahnungen, die Unterlassungserklärungen und Kosten nach sich ziehen können.


## Braucht ihr einen Cookie-Banner?

Einen Banner braucht ihr, wenn eure Seite Informationen auf dem Gerät des Gastes speichert oder von dort liest, ohne dass das unbedingt nötig ist. So steht es in [§ 25 TDDDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html). Nötig heißt: Der Gast hat den Dienst ausdrücklich gewünscht, und er funktioniert ohne das nicht. Marketing-Tracker gehören nicht dazu. Prüft auch alles, was ihr von anderen einbettet, etwa Karten, Videos oder Social-Media-Feeds.

Unabhängig vom Banner braucht eine Seite, die personenbezogene Daten verarbeitet, eine Datenschutzerklärung nach [Art. 13 DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/), sobald ihr etwa über ein Formular Daten bei euren Gästen erhebt.


### Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für euer Café?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Ende Juni 2025 unter anderem für [Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html), also für digitale Angebote, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen ([§ 2 Nr. 26 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__2.html)). Eine reine Infoseite dürfte darunter kaum fallen, ein Shop eher. Für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen gilt die Pflicht nach [§ 3 Abs. 3 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html) nicht. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Größere Betriebe mit Shop sollten das mit der IHK klären.


## So entscheidet ihr in 20 Minuten

- Sucht euch selbst bei Google , auf dem Handy, wie ein Gast. Stimmen Zeiten, Adresse und Karte?

- Zählt, was Gäste fragen. Notiert eine Woche lang die Fragen am Telefon und per Nachricht. Lässt sich alles auf einer Seite beantworten?

- Geht die Liste oben durch. Null oder ein Treffer: Eine einfache Seite reicht wahrscheinlich. Zwei oder mehr: Plant eine Website.

- Legt fest, wer pflegt. Name, Tag im Monat, zehn Minuten. Ohne diese Person bringt keine der Lösungen etwas.

- Prüft das Impressum. Ist es von jedem Profil aus in höchstens zwei Klicks erreichbar?


## Wie kommt ihr zu dieser einen Seite, ohne eine Website zu bauen?

Mit der [Smart Page von NFCeez](https://nfceez.de/funktionen/smart-page/) läuft das so. In der App gebt ihr die Art eures Betriebs, den Namen und die Adresse ein und seht gleich, wie Gäste die Seite sehen. Dann ergänzt ihr Logo, Titelbild, Öffnungszeiten mit Feiertagen und Sondertagen, eure Links und den Link zu eurer Google-Bewertung. Jeder Link bekommt das echte Logo der Plattform, die Reihenfolge legt ihr fest. Eure rechtlichen Angaben erscheinen als Impressum. Was ihr speichert, ist sofort online, unter einer Adresse auf nfceez.de, die ihr in die Instagram-Bio und ins Google-Profil setzt. Weil nichts auf den Geräten der Gäste gespeichert wird, braucht die Seite kein Cookie-Banner. Speisekarte und Reservierungen können auf derselben Seite dazukommen.

Die Grenzen: Bei NFCeez liegt die Adresse auf nfceez.de, nicht auf eurer eigenen Domain. Catering-Pakete, ein Shop oder eigene Themenseiten gehören nicht dazu, dafür braucht ihr weiter eine Website. Ob eure Impressumsangaben vollständig sind, prüft ihr selbst, im Zweifel mit eurer IHK.


## Euer nächster Schritt

Füllt heute euer Google-Profil vollständig aus und setzt in eure Instagram-Bio einen Link auf eine Seite mit Zeiten, Karte und Impressum. Habt ihr schon eine Website, verlinkt sie auf dieser Seite mit. Weitere Ideen stehen in [Marketing ohne Budget](https://nfceez.de/blog/gastronomie-marketing-ohne-budget/).

[ So macht es NFCeez Eine Adresse für Zeiten, Karte und Impressum. Öffnungszeiten, Links und rechtliche Angaben tragt ihr einmal in der App ein. Die Seite ist sofort online, passt in die Instagram-Bio und braucht kein Cookie-Banner. So funktioniert's ](https://nfceez.de/funktionen/smart-page/) Quellen

- [§ 5 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html)

- [§ 33 DDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__33.html)

- [§ 25 TDDDG](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html)

- [Informationspflichten im Internet, IHK Osnabrück (Juli 2025)](https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/recht/internetrecht/informationspflichten-im-internet-1085374)

- [Merkblatt Impressum, IHK Hagen (Mai 2024)](https://www.ihk.de/hagen/recht/rechtsthemen/aktuelles/merkblatt-impressum-4269300)

- [Art. 13 DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/)

- [Tips to improve your local ranking on Google, Google Business Profile Help](https://support.google.com/business/answer/7091?hl=en)

- [Add or edit your menu, Google Business Profile Help](https://support.google.com/business/answer/9455840?hl=en)

- [§ 1 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html)

- [§ 2 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__2.html)

- [§ 3 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html)


## Häufige Fragen zur Café-Website

Als Ergänzung ja, als einzige Anlaufstelle würden wir es nicht empfehlen. Öffnungszeiten und Karte gehen im Feed unter, und das Profil hängt an den Regeln einer Plattform.

Üblich ist ein Link in der Bio auf eine Seite mit dem Impressum. Es muss nach der von der IHK genannten Rechtsprechung in höchstens zwei Klicks erreichbar sein.

Sobald ihr über die Seite personenbezogene Daten bei Gästen erhebt, etwa über ein Formular, muss die Information nach Art. 13 DSGVO bereitstehen. In der Praxis gehört sie auf fast jede geschäftliche Seite.

Ja. Das Google-Unternehmensprofil funktioniert laut Googles Hilfe über Angaben wie Adresse, Zeiten und Kategorie. Eine eigene Website nennt die Hilfe zum lokalen Ranking nicht als Voraussetzung.

Veraltete Angaben, vor allem Öffnungszeiten und Preise. Legt von Anfang an fest, wer die Seite pflegt und wann.


## Weiterlesen.

[Alle Artikel](https://nfceez.de/blog/)

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### Wie richtet ihr das Google-Unternehmensprofil für euer Restaurant oder Café ein?

Die vollständige Anleitung Schritt für Schritt, mit den Menünamen aus Googles deutscher Hilfe. Stand November 2026.

- ](https://nfceez.de/blog/google-unternehmensprofil-restaurant/)

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### Wie wird euer Restaurant bei Google und in ChatGPT gefunden?

Was die Anbieter wirklich dokumentieren, was niemand von außen weiß und welche Arbeit sich trotzdem lohnt. Stand November 2026.

- ](https://nfceez.de/blog/restaurant-bei-google-und-chatgpt-finden/)

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### Marketing für Café und Restaurant ohne Budget: Was zuerst, was danach?

Sechs Dinge, die nur Zeit kosten, in der richtigen Reihenfolge. Mit Texten zum Abschreiben und einem Plan für die ersten sechs Wochen.

- ](https://nfceez.de/blog/gastronomie-marketing-ohne-budget/)
